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Infomagazin im GuT-Netzwerk.de | Ausgabe Nr. 6 vom 17. März 2009


Zu dem neuen GuT-Netzwerk lesen Sie, bitte, den Beitrag im GuT Archiv Jahrgang 2007 Heft 33 Seite 9. Beachten Sie auch den Hinweis-Kasten in Heft 33 Seite 60.


1. Die Pendlerpauschale
2. Windkraftanlagen im Jagdrevier

 

1. Die Pendlerpauschale

 

Eine große Schwierigkeit für kleine Gewerbetreibende wie für große Unternehmen, für Freiberufler oder für Arbeitnehmer oder für den Verbraucher, für den Bürger also, ist der Umgang mit dem Unvermögen der Politik, durchgängig vernünftige Rahmenbedingungen zu gewährleisten, von denen die Entwicklung der Prosperität und des Vertrauens in das Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeiten der Regierungs- und Parlamentsmitglieder aller Ebenen geprägt werden. Mit der jüngst massiv durchgesetzten Veränderung des Steuerrechts bei der Behandlung der sog. Pendlerpauschale hat die Obrigkeit den Verfassungsbruch - so schien es dem Bürger - knallhart in Kauf genommen. Zu welchem Zweck?

 

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte dem Gesetzgeber nicht nur die Verletzung elementarer Grundsätze des deutschen Steuerrechts, sondern auch einen Mangel übergreifender Konzeption und einen Mangel der Folgerichtigkeit - man könnte sagen: einen geradezu unbeschreiblichen Dilettantismus - in der Vorgehensweise, den Geldhunger des Staates zu sättigen. Zur Erfüllung des rein fiskalischen Zwecks der Einnahmenerhöhung wurden alle jene wesentlichen Rahmenbedingungen missachtet, deren Wahrung ohne Bruch der Verfassung eine vernünftige Regelung in diesem steuerrechtlichen Bereich ermöglicht hätte.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil am 9. Dezember 2008 gesprochen. Das Urteil ist im GuT Archiv, und zwar in GuT Heft 46 ab Seite 496 nachzulesen mit einem redaktionellen Hinweis am Ende des Urteilstextes auf Seite 506 auf Stimmen aus Politik und Verbänden zu diesem Urteil. Dass sogar noch im Februar und März 2009 von Bundestagsabgeordneten der großen Koalition die Reparaturgesetze zu dem unerhörten Verfassungsbruch als gegen Widerstände erkämpfte Wohltaten gepriesen werden, vgl. demnächst auch im GuT Archiv Heft 47 Seite 76, betrifft die eingangs bezeichnete große Schwierigkeit des Vertrauens der Bürger in das Vermögen der Politik. Wie soll unter diesen Rahmenbedingungen konkurrenzfähig und in der Globalisierung gewirtschaftet werden? Da mögen die Gerichte nachvollziehbar aufzeigen, wie z.B. ein Gewerbemietvertrag ohne Reibungsverluste und in Partnerschaft mit Leben gefüllt werden kann. Aber ob dies zur Wahrung und Verbesserung der Rahmenbedingung führt, bleibt zu erörtern. Hier ist auch das „Netzwerk Gewerbemiete und Teileigentum“ gefordert, einen Raum zur Diskussion beizusteuern.

 

2. Windkraftanlagen im Jagdrevier

 

Die Jagd hat nicht Tradition, sondern sie begleitet die Menschheitsgeschichte. In unseren Kulturlandschaften gibt es zur Jagd einige Traditionen, seit der Neuzeit wurde unter diesen die Hege und Pflege des Wildbestandes mit Vorstellungen der Romantik verbunden, und sie ist uns als Kulturgut unverzichtbar.

 

In den Zeiten des Energiehungers nimmt die Moderne unter jeglichen Begründungen von der Natur, von der Kultur, von den Menschen Besitz. Windräder müssen jetzt in die Flugbahnen der Zugvögel, mitten ins Meer, in die Waldlichtungen und auf die Felder gesetzt werden, besonders in den neuen Bundesländern bieten sich Flächen an, nachhaltige Erträgnisse der Finanzanlagen versprechen ein gutes Gewissen, bestätigen ein fortschrittliches Denken.

 

Die Landverhältnisse in Deutschland sind auch durch die Tätigkeit der überall bestehenden Jagdgenossenschaften geprägt. Ihnen und ihren Pächtern - gemeinhin Jäger genannt - obliegt die Umsetzung der Hege und Pflege des Wildes, sie tragen Verantwortung für den Wildbestand, der z.B. mit der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens in Einklang stehen muss. Eingriffe in das den Umständen nach erzielbare Gleichgewicht in dieser Natur sind nicht nur Schadensursachen für die Natur. Eingriffe entwerten auch die Pacht, mindern den Pachtzins, bewirken eine Unverpachtbarkeit, führen zum Verlust der Landschaftspflege, zur Verwüstung im Extrem, wie wir es von der Entwicklung landwirtschaftlicher Flächen kennen.

 

In diesem Konflikt zwischen Windradinvestition und Erfüllbarkeit der Aufgaben des Jägers hatte das Landgericht Neuruppin über die Anfechtung eines Pachtvertrags zu befinden. Der Jäger als Pächter hatte die Jagdpacht angefochten mit der Begründung, die Jagdgenossenschaft habe ihn trotz besseren Wissens bei den Vertragsverhandlungen nicht darüber aufgeklärt, dass im Jagdpachtgebiet gewaltige Windräder errichtet würden. Das Landgericht Neuruppin sah darin eine arglistige Täuschung des Jägers, die Anfechtung war also rechtens. Das Urteil ist im GuT Archiv in der GuT Heft 44 ab Seite 327 nachzulesen.

 

Das Problem ist nun, wie unter diesen Umständen eine Kulturlandschaft erhalten werden kann. Ein Problem, das sich sogar an der Jagdpacht festmachen lässt. Wie ist mit dem Problem durch den Bau eines Outlet-Centers oder entsprechend energiefressenden Anlageobjekts umzugehen? Auch hier ist das „Netzwerk Gewerbemiete und Teileigentum“ gefordert, einen Raum zur Diskussion beizusteuern.




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